Reise- und Sicherheitshinweise

Allgemeines

Beachten Sie vor Ihrer Reise nach Zypern die Reise- und Sicherheitshinweise, die Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes stets aktuell nachlesen können.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

a) für die Republik Zypern

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweise zur Einreise von Minderjährigen

Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.

b) für den Nordteil der Insel Zypern (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“)

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

Anmerkungen: 
Alle Reisedokumente müssen gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.

Die zyprische Regierung betrachtet die Nutzung der See- wie auch der Flughäfen im Norden der Insel (z.B. der Flughafen Ercan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird) grundsätzlich als illegale Einreise und behält sich das Recht vor, diese zu bestrafen. Diesbezüglich unterrichtet sie ihre Partnerländer regelmäßig. Seit dem EU-Beitritt Zyperns im Jahr 2004 hat die Republik Zypern nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings von diesbezüglichen Verfahren gegen EU-Bürger abgesehen.

c) Reisen innerhalb Zyperns (Überqueren der sog. Grünen Linie)

Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 (Text unterExterner Link, öffnet in neuem Fensterwww.europa.eu.int) ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs"  festgelegt.

Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger - unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei bewegen. Ein Wechsel vom Nordteil in den Südteil und umgekehrt ist für EU-Bürger mit gültigem Reisedokument an den hierfür vorgesehenen Übergängen („crossing“) grundsätzlich problemlos möglich (siehe Auflistung). Allerdings ist, wie oben in b) ausgeführt, zu beachten, dass eine Einreise über einen Flughafen oder Hafen, die nicht von der Republik Zypern kontrolliert werden, aus deren Sicht illegal ist. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt i d. R. keine Warte- oder Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.

Derzeit sind dies (türkische Bezeichnung in Klammern):

  • Agios Dometios (Metehan) in Nikosia
  • Ledra Palace in Nikosia - nur zu Fuß-
  • Ledra Street(Lokmaci)  in Nikosia - nur zu Fuß -
  • Limnitis (Yeşilırmak) bei Kato Pyrgos
  • Zodhia (Bostancı) bei Astromeritis
  • Pergamos (Beyarmudu) bei Pyla
  • Strovilia(Akyar)  bei Agios Nikolaos

Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Für den Nordteil der Insel wird am Übergang ein Blattvisum erteilt (z. Zt. unter Angabe von Name, Vorname, Ausweisnummer), welches bei Rückkehr in den Süden wieder vorzulegen ist.

Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten.

Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).

Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden.

Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005), können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260,- Euro vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten. Die Einfuhr von Umzugsgut und Kraftfahrzeugen über den Norden in den Südteil der Insel ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Transitfahrten mit Kraftfahrzeugen mit Fährverbindungen von der Türkei aus über den Norden der Insel und geplante anschließende Weiterfahrt ab Hafen Limassol z.B. nach Israel; in diesen Fällen muss das Kraftfahrzeug innerhalb einer vom zyprischen Zoll gesetzten Frist wieder in den Nordteil der Insel ausgeführt werden, ansonsten droht eine Beschlagnahmung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Sicherheit

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Visum

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Impfungen

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Zoll

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Allgemeine Reiseinformationen

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ZypernSicherheit.html?nn=358820#doc358796bodyText3