Reise- und Sicherheitshinweise







Bestimmungen für die Einreise deutscher Staatsangehöriger

MIt folgenden Reisedokumenten ist die Einreise möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Gültigkeit der Reisedokumente muss mind. sechs Monate sein.
Kindereinträge im Reisepass bei einem der Eltern sind seit dem 26.06.2012 ungültig. Jedes Kind braucht ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Ein Visum ist für deutsche Flugreisende bei der Ankunft in Maskat erhältlich. Man kann dieses Visa beim Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erhalten. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dem Beamten am Einreiseschalter vorgezeigt werden, der den Reisepass dann abstempeln wird.

Folgende Besuchsvisa gibt es:

a) Visum mit einmaliger Einreise für einen bis zu 10 Tagen Besuchsaufenthalt. Es kostet circa 5 OMR = ca. 10 EUR. Verlängerung um weitere zehn Tage ist möglich.

b) Visum mit einmaliger Einreise für bis zu einen einmonatigen Aufenthalt ist möglich. Es kostet circa: 20 OMR = ca. 40 EUR. Verlängerung für einen zweiten Aufenthaltsmonat ist möglich.

c) Visum mit mehrfacher Einreise nach Oman mit einem Nutzungsmöglichkeit von bis zu einem Jahr. Es kostet circa: 50 OMR = ca. 100 EUR. Es besteht keine Möglichkeit der Verlängerung. Dieses Visum ist besonders für Geschäftsreisende geeignet.  Man kann dann bis zu jeweils drei Wochen im Land sein. Die Gültigkeit des muss mindestens ein Jahr sein.

Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der unter a) bis c) genannten Visa wird eine Geldbuße von circa i. H. v. 10 OMR = ca. 20 EUR / Tag berechnet.

Für Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen werden, brauchen ein Transitvisum (kostet circa 5 Omanische Rial = ca. 10 EUR). Weitere Details sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der omanischen Botschaft in Berlin eingeholt werden.

Reisende auf Kreuzfahrtschiffen ist es ohne Visa erlaubt, einen maximalen 24 Stunden Aufenthalte (z.B. im Rahmen eines Landganges) zu machen.

Einreise aus Katar

Zwischen Oman und Katar besteht eine Vereinbarung über das gemeinsame Visum. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat verreisen, brauchen für Oman kein Visum, sofern das in Katar erteilte Visum eine Besuchserlaubnis für Oman inkludiert und mindestens einen Monat Gültigkeit aufweist.

Einreise aus dem Emirat Dubai

Bei Einreise aus dem Emirat Dubai brauchen deutsche Staatsangehörige kein extra Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält. Es muss mindestens 21 Tage gültig sein.

Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai)

Wenn Du über den Landweg einreist aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) brauchen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses ist an der Grenze erhältlich oder kann beantragt werden bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist darauf zu achten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht einem die Wiedereinreise nach Oman erlaubt, sondern ein neues Visum ist dafür nötig. Ansonsten sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu berücksichtigen.

Weitere Details sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin eingeholt werden:
Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel.: +49 30 81 00 510
Fax: +49 30 81 00 51 96

Einzelheiten für den Erhalt des omanischen Visas findest Du auf folgenden Webseiten der omanischen Polizei unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rop.gov.om/ oder der Flughafenbetreibergesellschaft Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.omanairports.com.

1. Landesspezifische Sicherheitshinweise

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/OmanSicherheit_node.html#doc342282bodyText1

2. Allgemeine Reiseinformation

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/OmanSicherheit_node.html#doc342282bodyText2

3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/OmanSicherheit_node.html#doc342282bodyText3

4. Besondere Zollvorschriften

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/OmanSicherheit_node.html#doc342282bodyText4

5. Besondere strafrechtliche Vorschriften

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/OmanSicherheit_node.html#doc342282bodyText5

6. Medizinische Hinweise

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/OmanSicherheit_node.html#doc342282bodyText6