Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja

Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. 

Das Schengener Abkommen ist seit dem 25. März 2001 auch für Finnland in Kraft, daher sind für Reisende zwischen Deutschland und Finnland die Passkontrollen entfallen. Trotzdem ist jeder Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss sich ein EU-Bürger bei der Polizei registrieren.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitführen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/FinnlandSicherheit.html?nn=360424#doc360400bodyText1)  

Allgemeine Reiseinformationen

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/FinnlandSicherheit.html?nn=360424#doc360400bodyText2)   

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/FinnlandSicherheit.html?nn=360424#doc360400bodyText3

Besondere Zollvorschriften

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/FinnlandSicherheit.html?nn=360424#doc360400bodyText4)   

Besondere strafrechtliche Vorschriften

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/FinnlandSicherheit.html?nn=360424#doc360400bodyText5)  

Medizinische Hinweise

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/FinnlandSicherheit.html?nn=360424#doc360400bodyText6)