Reise- und Sicherheitshinweise

Bestimmungen für die Einreise deutscher Staatsangehöriger

Mit folgenden Reisedokumente ist die Einreise möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Wichtig:
Die Gültigkeit der Reisedokumente muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate sein.
Die Einträge für Kinder im Reisepass eines Elternteils sind seit Sommer 2012 ungültig. Jedes Kind braucht ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Ein Visum wird für die Einreise nach Laos benötigt. Das zuständige Amt für die Visaerteilung ist die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin (Bismarckallee 2A, 14193 Berlin, Tel.: +49 30 89060647; Fax: +49 30 89060648), die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66 2 5 38 36 96 od. +66 2 5 39 66 67 (Konsularabteilung)) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66 4 3 22 07 94 oder +66 4 3 22 36 98 (Visa-Abteilung)).

Bei den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet, sowie an den internationalen Grenzübergängen, können zum Preis von circa 30 USD gegen Vorlage des noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses und mit 2 Lichtbildern "Visa upon Arrival" (einmalige Einreise) für einen Aufenthalt für 30 Tage beantragt werden. Die laotischen Behörden können das Visa ertelien, aber es liegt in ihrem ermessen. Wichtig ist es und auch vorrausgesetzt wird es, dass für die Erteilung des Visa upon Arrival , genügend Geldmittel vorhanden sind.

Bitte beachten Sie ihre Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) bei Bedarf rechtzeitig zu verlängern. Wird der Aufenthalt überzogen, muss mit Geldbussen von circa 10 US-Dollar gerechnet werden oder ggf. kommt es zu einer Verhaftung oder Abschiebung.

Einreise

Nur bei den geöffneten Grenzübergängen sollte die Einreise nach Laos gemacht werden. Wichtig ist bei der Einreise, dass ein Einreisestempel in den Reisepass gemacht worden ist.. Fehlt ein ordnungsmäßiger Einreisestempels kommt es bei der Ausreise zu enormen Schwierigkeiten (hohe Geldbußen, Verhaftung, Abschiebung). Unwichtig ist hier ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht.

Kurzfristig können sich die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige verändern. Daher holen Sie bite rechtsverbindliche Informationen direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes ein.

1. Landesspezifische Sicherheitshinweise

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/LaosSicherheit_node.html#doc335130bodyText1

2. Allgemeine Reiseinformation

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/LaosSicherheit_node.html#doc335130bodyText2

3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/LaosSicherheit_node.html#doc335130bodyText3

4. Besondere Zollvorschriften

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/LaosSicherheit_node.html#doc335130bodyText4

5. Besondere strafrechtliche Vorschriften

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/LaosSicherheit_node.html#doc335130bodyText5

6. Medizinische Hinweise

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/LaosSicherheit_node.html#doc335130bodyText6