Reise-und Sicherheitshinweise

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, jedoch müssen ein Foto und eine freie Seite für das Visum vorhanden sein

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen ab Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Einreise oder die Beantragung eines Visums mit einem Pass, der einen israelischen Einreisestempel enthält, kann verweigert werden.

Visum

Für die Einreise ist ein Visum erforderlich.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass für nicht touristische Aufenthalte in Iran zwingend ein entsprechendes Visum beantragt werden muss (z.B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum). Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 10 US-$). Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.

Visumerteilung am Flughafen

Die Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise über einen Flughafen ein touristisches Einreisevisum (bis zu 14 Tage) zu erhalten, wird derzeit ohne Vorlage der „pre-arrival Visa confirmation“ sehr restriktiv gehandhabt, so dass es zur Ablehnung des Visumantrags und Rückschiebung nach Deutschland kommen kann. Das Visaportal des Außenministeriums, über welches die „pre-arrival Visa confirmation“ beantragt werden kann, ist derzeit aus technischen Gründen allerdings nicht zu erreichen. Reisenden wird deshalb empfohlen, rechtzeitig bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen.

Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran.

 

Landesspezifische Sicherheitshinweise

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_24DB3BEAAB9B227C3CB9A902DE050B4C/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IranSicherheit.html?nn=337790#doc337572bodyText1)              

Allgemeine Reiseinformationen

 (http://www.auswaertiges-amt.de/sid_24DB3BEAAB9B227C3CB9A902DE050B4C/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IranSicherheit.html?nn=337790#doc337572bodyText2)             

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_24DB3BEAAB9B227C3CB9A902DE050B4C/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IranSicherheit.html?nn=337790#doc337572bodyText3)           

Besondere Zollvorschriften

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_24DB3BEAAB9B227C3CB9A902DE050B4C/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IranSicherheit.html?nn=337790#doc337572bodyText4)             

Besondere strafrechtliche Vorschriften

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_24DB3BEAAB9B227C3CB9A902DE050B4C/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IranSicherheit.html?nn=337790#doc337572bodyText5)             

Medizinische Hinweise

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_24DB3BEAAB9B227C3CB9A902DE050B4C/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IranSicherheit.html?nn=337790#doc337572bodyText6)