Reise-und Sicherheitshinweise

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt kein Visum. Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 90 Tagen im Pass eingetragen. Wenn man auf dem Landweg einreist kommt es vor, dass lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 30 Tagen in den Pass eingetragen wird. Laut Auskunft der Migrationsbehörde gilt für Touristen aus den Mercosur- und Andenstaaten die 90-Tage-Regel, für europäische Touristen ist vorgesehen, dass sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage bekommen, die dann noch zweimal für je weitere 30 Tage bei den Migrationsbehörden verlängert werden kann. Die Praxis sieht aber anders aus.

Deutsche Touristen können sich innerhalb eines Jahres demnach maximal 90 Tage in Bolivien aufhalten, wobei mehrfache Ein- und Ausreise gestattet ist. 

Die frühere großzügige Praxis, kurz vor Ablauf der Dreimonatsfrist in das benachbarte Ausland auszureisen und kurz darauf wieder nach Bolivien einzureisen, um eine neue Frist von 90 Tagen zu erhalten, wird nicht mehr geduldet.

Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Geschäftsreise, Praktikum, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum („visa de objeto determinado“) beantragt werden. Geschäftsleute können ein langfristiges Geschäftsvisum mit mehrfacher Einreise und einer Gesamtaufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen pro Jahr erhalten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.

Impfungen

Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind und vorhaben, in Gelbfieber gefährdete Gebiete Boliviens zu reisen, müssen auf Verlangen bei Einreise ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können. Es ist empfehlenswert, stets ein Impfzertifikat mitzuführen, auch wenn keine Gelbfieber gefährdete Gebiete besucht werden, da die Rechtslage und die Verwaltungspraxis nicht immer übereinstimmen. Siehe dazu auch Medizinische Hinweise. Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor der Einreise erfolgen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_87A8934EB96A15E884A71FC8D7AE694A/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BolivienSicherheit.html?nn=367614#doc367568bodyText2)  

Allgemeine Reiseinformationen
(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_87A8934EB96A15E884A71FC8D7AE694A/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BolivienSicherheit.html?nn=367614#doc367568bodyText3)   

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_87A8934EB96A15E884A71FC8D7AE694A/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BolivienSicherheit.html?nn=367614#doc367568bodyText4)

Besondere Zollvorschriften

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_87A8934EB96A15E884A71FC8D7AE694A/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BolivienSicherheit.html?nn=367614#doc367568bodyText5)   

Besondere strafrechtliche Vorschriften (http://www.auswaertiges-amt.de/sid_87A8934EB96A15E884A71FC8D7AE694A/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BolivienSicherheit.html?nn=367614#doc367568bodyText6 )

Medizinische Hinweise

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_87A8934EB96A15E884A71FC8D7AE694A/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BolivienSicherheit.html?nn=367614#doc367568bodyText7