Reise-und Sicherheitshinweise

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Touristen und Geschäftsreisende mit gültigem Reisepass erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen (im Gesamtraum!) zulässig ist. Bei Einreise aus einem anderen CA-4-Staat nach Honduras erhalten Reisende keine Aus- und Einreisestempel. Vorgeschrieben ist jedoch gem. Artikel 127 Ziffer 18 der Ausführungsvorschriften zum „Gesetz betr. Reisevorschriften und Ausländerstatus“ bei Einreise nicht-zentralamerikanischer Ausländer auf dem Landwege die Zahlung einer Tourismussteuer in Höhe von 3,00 US-Dollar bzw. des Gegenwerts in der honduranischen Währung „Lempiras“.

Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Honduras eingeholt werden. In Deutschland ist dies das Generalkonsulat von Honduras in Hamburg.

Die früher ebenfalls häufig angewandte - allerdings nicht offizielle - Praxis, den Aufenthalt in Honduras durch kurzzeitige Ausreise in eines der Nachbarländer um weitere 90 Tage zu verlängern, wird nicht mehr generell toleriert!

Zwar ist es auch zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus dann erst nach der Einreise nach Honduras dort zu ändern (z.B. zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit). Hiervon wird jedoch abgeraten, da die Beschaffung der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden inklusive Apostillen und Übersetzungen von Deutschland aus wesentlich einfacher ist.

Bei Einreise (mit und ohne Visum) wird von den Kontrollorganen in den Reisepass ein gelber Einreisezettel eingeheftet. Dieser muss bis zur Ausreise aufbewahrt werden.

 

Aktuelle Hinweise

http://www.auswaertiges-amt.de/sid_CF378F31E06CD4D0C32C10F6D4D2ECC0/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/HondurasSicherheit.html?nn=393500#doc393432bodyText1

Landesspezifische Sicherheitshinweise

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_CF378F31E06CD4D0C32C10F6D4D2ECC0/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/HondurasSicherheit.html?nn=393500#doc393432bodyText2)            

Allgemeine Reiseinformationen

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_CF378F31E06CD4D0C32C10F6D4D2ECC0/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/HondurasSicherheit.html?nn=393500#doc393432bodyText3)           

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_CF378F31E06CD4D0C32C10F6D4D2ECC0/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/HondurasSicherheit.html?nn=393500#doc393432bodyText4)         

Besondere Zollvorschriften

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_CF378F31E06CD4D0C32C10F6D4D2ECC0/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/HondurasSicherheit.html?nn=393500#doc393432bodyText5)           

Besondere strafrechtliche Vorschriften

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_CF378F31E06CD4D0C32C10F6D4D2ECC0/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/HondurasSicherheit.html?nn=393500#doc393432bodyText6)           

Medizinische Hinweise

(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_CF378F31E06CD4D0C32C10F6D4D2ECC0/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/HondurasSicherheit.html?nn=393500#doc393432bodyText7)