Reise- und Sicherheitshinweise Costa Rica

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja, nur mit Lichtbild (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, nur mit Lichtbild (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)

Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage mit einem Reisepass visafrei einreisen. In Einzelfällen wird eine Aufenthaltsgenehmigung nur für 30 oder 60 Tage erteilt (Entscheidung des Beamten bei der Einreise). Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss dafür vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Botschaft Costa Ricas beantragt werden.

Reisende müssen außerdem ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll.

Detaillierte Informationen diesbezüglich können bei der Botschaft von Costa Rica, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin, Internet: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.botschaft-costarica.de, eingeholt werden. Die costaricanische Einwanderungsbehörde informiert über Einwanderungsvoraussetzungen auf ihrer Website unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.migracion.go.cr

Bei der Einreise von Panama nach Costa Rica auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Einreisestempel als auch der panamaische Ausreisestempel im Reisepass angebracht werden. Gleiches gilt für die Rückreise. Ohne diese Stempel im Pass kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der endgültigen Ausreise kommen.

Hinweise für Minderjährige

Bei der Ausreiseaus Costa Rica von Minderjährigen, die auch costaricanische Staatsangehörige sind oder die in der Vergangenheit mit einer Aufenthaltsgenehmigung (residencia) in Costa Rica gelebt haben, auch wenn dieser Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer dritten Person ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden ein sog. "Permiso de Salida" (Ausreiseerlaubnis), das bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costaricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise aus Costa Rica nicht gestattet. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden.

Sonstige Minderjährige können grundsätzlich allein einreisen, sofern sie eine entsprechende notarielle Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter in spanischer Sprache mit Apostille (Überbeglaubigung) nach dem Haager Minderjährigenschutzabkommen) vorweisen können. Bei Reisen im Lande sollten alleinreisende Minderjährige ihr Original-Ausweisdokument mit sich führen oder zumindest eine beglaubigte Fotokopie desselben. 

Eine Ausreiseerlaubnis ist dagegen nicht erforderlich, wenn sich Minderjährige zu touristischen Zwecken in Costa Rica aufgehalten haben und bei der Ausreise von beiden Elternteilen begleitet werden.

Reisen über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/sicherreisen )  

Sonstige Hinweise

An den costaricanischen Flughäfen gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen in und über die USA. So ist u.a. die Mitnahme von pulvrigen Substanzen (z.B. Kaffee) im Handgepäck nicht gestattet. Zu Ausnahmen (z.B. Erwerb in der Duty-Free-Zone) kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie. Aufgrund der erweiterten Sicherheitsvorkehrungen sollte zusätzliche Zeit bei der Abfertigung einkalkuliert werden.

Ferner sollten Sie beachten, dass im Falle des Passverlusts (z.B. durch Diebstahl) von der deutschen Botschaft in San José kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA, so dass vor Rückreise nach Deutschland über die USA noch ein Visum bei der Botschaft der USA in San José beantragt werden muss. Die Visabeantragung kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen, so dass unter Umständen der Rückflug nach Deutschland umgebucht werden muss.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/CostaRicaSicherheit_node.html#doc399052bodyText1

Allgemeine Reiseinformationen

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/CostaRicaSicherheit_node.html#doc399052bodyText2

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/CostaRicaSicherheit_node.html#doc399052bodyText3)  

Besondere Zollvorschriften

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/CostaRicaSicherheit_node.html#doc399052bodyText4)  

Besondere strafrechtliche Vorschriften

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/CostaRicaSicherheit_node.html#doc399052bodyText5

Medizinische Hinweise

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/CostaRicaSicherheit_node.html#doc399052bodyText6