Reise- und Sicherheitshinweise

Allgemeines (Stand: Mai 2014)

Derzeit wird von Reisen auf die Halbinsel Krim dringend abgeraten. Aus Sicht der Bundesregierung gehört die Krim völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine. Jedoch wird die Halbinsel gegenwärtig von Russland kontrolliert. Deutschen Staatsangehörigen kann wegen der derzeitigen Lage kein konsularischer Schutz gewährt werden. Ebenfalls dringend abgeraten wird von Reisen in östliche und südliche Teile des Landes. Im Osten und Süden der Ukraine ist die Lage derzeit sehr angespannt. Dort kommt es immer häufiger zu Zwischenfällen bewaffneter Besetzungen von staatlichen Einrichtungen. In der Hauptstadt der Ukraine, Kiew, ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen. Jedoch kann ein Wiederaufflammen der Unruhen aufgrund der politischen Entwicklungen derzeit nicht völlig ausgeschlossen werden. Reisende sollten sich umsichtig verhalten und der Berichterstattung mit Aufmerksamkeit folgen.

Beachten Sie vor Ihrer Reise in die Ukraine die Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes, die Sie folgenden Internetseiten stets aktuell entnehmen können. 

Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, mit Lichtbild

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, mit Lichtbild

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen eine Gültigkeit von mindestens einem Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine haben.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige können sich als Touristen oder zu Besuchszwecken bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer aber als Tourist oder zu Besuchszwecken länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt ein Visum, das vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. 

Sicherheit

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UkraineSicherheit.html?nn=338496#doc338438bodyText1

Visum

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UkraineSicherheit.html?nn=338496#doc338438bodyText3

Impfungen

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UkraineSicherheit.html?nn=338496#doc338438bodyText6

Zoll

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UkraineSicherheit.html?nn=338496#doc338438bodyText4

Geld

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UkraineSicherheit.html?nn=338496#doc338438bodyText2

Telefonieren

In der Ukraine kann das Mobiltelefon problemlos verwendet werden. Bei einem längeren Aufenthalt empfiehlt sich eine Prepaid oder landeseigene SIM-Karte. In jeder größeren Stadt gibt es Internetcafés.