Reise- und Sicherheitshinweise Spanien

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein.

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, in der Praxis hat es Fälle gegeben, wo ein Kinderausweis ohne Foto nicht anerkannt wurde

Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausreise aus Spanien auf dem Luftweg aufgrund der dort geltenden Luftsicherheitsbestimmungen nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich ist.
Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen, die auf den Kanarischen Inseln beginnen, ist stets ein Reisepass erforderlich.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt           

Allgemeine Reiseinformationen
Auswärtiges Amt          

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Auswärtiges Amt        

Besondere Zollvorschriften
Auswaertiges Amt           

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Auswärtiges Amt           

Medizinische Hinweise
Auswärtiges Amt