Reise- und Sicherheitshinweise

Allgemeines

Beachten Sie vor Ihrer Reise die Reise- und Sicherheitshinweise, die Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes stets aktuell nachlesen können.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, ab 14 Jahren mit Passfoto

Anmerkungen:
Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Einreisevisum für die Niederlande

Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.

Für die überseeischen autonomen Gebiete Aruba, Curaçao und St. Maarten (südlicher Teil) sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande.

Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass, der 6 Monate nach dem geplanten Rückflug noch gültig ist, mit sich führen; die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich.

Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterfugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen der Niederlande.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Sicherheit

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NiederlandeSicherheit.html?nn=359826#doc359788bodyText1

Visum

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NiederlandeSicherheit.html?nn=359826#doc359788bodyText3

Impfungen

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NiederlandeSicherheit.html?nn=359826#doc359788bodyText6

Zoll

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NiederlandeSicherheit.html?nn=359826#doc359788bodyText4

Allgemeine Reiseinformationen

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NiederlandeSicherheit.html?nn=359826#doc359788bodyText2

Telefonieren

Je nach der Dauer des Aufenthaltes können Sie in den Niederlanden Ihr Mobiltelefon nutzen, oder eine Prepaid-Telefonkarte oder landeseigene SIM-Karte kaufen. Internet ist in den Niederlanden in zahlreichen Hotels, an Flughäfen, in Cafés, etc. verfügbar.