Reise- und Sicherheitshinweise
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können als Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Wer in Korea arbeiten oder studieren will, benötigt ein Visum. Der erforderliche Aufenthaltstitel kann vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der koreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere Zollvorschriften
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Medizinische Hinweise
(http://www.auswaertiges-amt.de/sid_9FA82672200E322B602B651C645EB445/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/KoreaRepublikSicherheit.html?nn=380266#doc380214bodyText6)