Reise- und Sicherheitshinweise

Allgemeines

Wenn Sie nach Nepal reisen, beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise, die Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachlesen können. Diese Informationen werden für Sie stets aktuell bereitgestellt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für die Einreise benötigt man ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr.

Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.

Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.  Auf Grund der langen Wartezeiten bei der Visumerteilung am Flughafen empfiehlt das Auswärtige Amt die vorherige Einholung eines Visums.

Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immi.gov.np/ oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nepalembassy-germany.de

Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.

Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.

Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.

Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immi.gov.np . Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.

Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht. 

Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immigrationindia.nic.in/  

Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt. 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Sicherheit

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NepalSicherheit.html?nn=393764#doc393704bodyText1

Visum

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NepalSicherheit.html?nn=393764#doc393704bodyText3

Impfungen

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NepalSicherheit.html?nn=393764#doc393704bodyText6

Zoll

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NepalSicherheit.html?nn=393764#doc393704bodyText4

Geld

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NepalSicherheit.html?nn=393764#doc393704bodyText2

Telefonieren

In allen größeren Orten sowie touristisch besuchten Gebieten gibt es Internetcafés mit teilweise guten Verbindungsgeschwindigkeiten. Insbesondere in der Hauptstadt des Landes, Kathmandu, verfügen zahlreiche Internetcafés über einen Breitband-Anschluss, so dass auch das Telefonieren über das Internet möglich ist. Handyempfang ist nur in größeren Städten verfügbar. Mit der Kopie Ihres Reisepasses können Sie eine landeseigene SIM-Karte für Ihr Handy kaufen.