Reise- und Sicherheitshinweise

Allgemeines

Beachten Sie vor Ihrer Reise die Reise- und Sicherheitshinweise, die Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes stets aktuell nachlesen können.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja. Ein Lichtbild, auch von Kleinstkindern, muss angebracht sein.

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Inhaber von Reisepässen können ein Visum bei Einreise an der Grenze beantragen. Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr soll grundsätzlich mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden. Personen, die nicht über eine Kreditkarte verfügen, können ausnahmsweise mit Bargeld zahlen.

Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro).

In den vergangenen Monaten wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel einem arabischen, in Einzelfällen ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Wenn Sie zu dem vorbezeichneten Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.

Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Die folgenden Antragsbedingungen sind zu beachten:
- ausgefülltes Formular
- 2 Fotos
- € 25,-- (werden bei Ablehnung nicht zurückerstattet!)
- Angaben zu Grund der Reise nach Katar sowie Anschrift und Telefonnummer in Katar (Hotel, Verwandte etc.)
Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein

Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.

Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.

Sicherheit

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/KatarSicherheit.html?nn=338094#doc338070bodyText1

Visum

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/KatarSicherheit.html?nn=338094#doc338070bodyText3

Impfungen

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/KatarSicherheit.html?nn=338094#doc338070bodyText6

Zoll

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/KatarSicherheit.html?nn=338094#doc338070bodyText4

Allgemeine Reiseinformationen

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/KatarSicherheit.html?nn=338094#doc338070bodyText2

Telefonieren

Für längere Aufenthalte in Katar oder Überlandfahrten empfiehlt es sich, ein Satellitentelefon zu leihen. Dies ist in fast allen europäischen Ländern möglich. In der Hauptstadt Doha gibt es Internetcafés.