Reise- und Sicherheitshinweise
Bestimmungen für die Einreise deutscher Staatsangehöriger
Folgende Reisedokumente sind für die Einreise möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Wichtig:
Die Gültigkeit der Reisedokumente muss ab Einreise mindestens sechs Monate sein.
Die Einträge für Kinder im Reisepass eines Elternteils sind seit seit 2012 ungültig. Jedes Kind braucht ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Man benötigt zwingend ein Pass und Visum für Kambodscha. Folgende drei Möglichkeiten für deutsche Staatsangehörige, ein Visum einzuholen, gibt es:
a) Beantragung des Visums vor Reiseantritt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z. B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin. Weitere Informationen finden Sie z. B. auf den Webseiten der Botschaft in Berlin (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.kambodscha-botschaft.de ). Für Reisende werden die Visas immer mit einer Gültigkeit für einen Aufenthalt von vier Wochen erstellt. Es handelt sich dabei um die Nutzungsfrist des Visums. Das heißt, dass die Einreise innerhalb der zeitlichen Frist, meist drei Monate, stattfinden muss. Die zeitliche Dauer des Aufenthalts von max. 30 Tagen wird erst bei der Einreise ins Land durch die jeweiligen zuständigen Behörden festgelegt.
b) Einholung als e-Visum (virtuell) vor Reiseantritt ist möglich. Weitere Details dazu finden Sie auf den Webseiten des kambodschanischen Außenministeriums (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.mfaic.gov.kh oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.mfaic.gov.kh/evisa/ ).
c) Beantragung des Visums bei Einreise an einem Grenzübergang ("Visa on Arrival"). Genaue Details dazu finden Sie auf den Webseiten der kambodschanischen Einwanderungsbehörden (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.immigration.gov.kh/) .
Wichtig zu beachten ist:
Der Einreisestempel muss im Pass angebracht, mit dem auch die Dauer des Aufenthalts eingeschrieben ist. Um keine Missverständnisse entstehen zu lassen, ist es erforderlich bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel zu kontrollieren.
Verlängerung des Touristenvisa:
Dies ist einmalig für einen Monat bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums (Standort: gegenüber des Flughafen Phon Penh) möglich. Bei einem Aufenthalt über der Gültigkeitsdauer des Visums hinaus muss it Bußgeldern bei der Ausreise von circa. 5 USD gerechnet werden pro Tag.
Wir bitten Sie die aktuellen Einreisebestimmungen direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes einzuholen. Da es oft zu kurzfristen Änderungen kommen kann.
Aktuelle Hinweise
1. Landesspezifische Sicherheitshinweise
2. Allgemeine Reiseinformation
3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
4. Besondere Zollvorschriften
5. Besondere strafrechtliche Vorschriften
6. Medizinische Hinweise