Reise- und Sicherheitshinweise

Bestimmungen für die Einreise deutscher Staatsangehöriger

Folgende Reisedokumente sind für die Einreise möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja (Wichtig: mit Lichtbild)

Wichtig:
Die Gültigkeit der Reisedokumente muss bei Einreise noch sechs Monate betragen.
Einträge für Kinder im Reisepass eines Elternteils sind seit 2012 ungültig. Jedes Kind braucht ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweise für das verreisen Minderjähriger

Die Kinder müssen in Begleitung eines Sorgeberechtigten/Erwachsenen verreisen.

Visum

Das Visum nach Jordanien ist erforderlich.

Das Visum für die einmalige Einreise ist bei der jordanischen Botschaft in Berlin erhältlich oder auch an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba sowie an den Grenzübergängen nach Israel (Arava Border Checkpoint/Eilat im Süden und Sheik Hussein Brücke im Norden) .

Bitte berücksichtigen Sie bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend das dort keine Visa ausgestellt werden können. Daher ist bei diesem Einreiseweg wichtig ein Visum vorab zu beantragen.

Wenn Sie mehrfach einreisen möchte, dann ist ein Visum ausschließlich bei der jordanischen Auslandsvertretungen erhältlich.

Das Visa hat ab dem Zeitpunkt der Ausstellung eine zweimonatige Möchten Sie länger als vier Wochen in Jordanien sein, müssen Sie bei der Polizeistation, die für Ihren Aufenthaltsort zugeordnet ist, nach Ablauf der ersten vier Wochen Ihres Aufenthalts bei der Station vorsprechen, um die Verlängerung zu erhalten. Zu beachten ist, dass Sie den Nachweis des Grenzübertritts/der Einreise vorzeigen können. Der Einreisestempel muss in Ihrem Pass enthalten sein. Bitte beachten Sie bei Einreise über die King-Hussein-Brücke dass dieser Einreisestempel nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies nur bei einem zuständigen Residence Department in Amman mit viel Zeitaufwand nachgetragen werden.

Eine Aufenthaltsverlängerung, durch die Polizeistation genehmigt, ist bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum möglich. Jedoch muss hier eine ärztliche Untersuchung gemacht werden.

Deutsche, die in der Region (nicht Jordanien) auf die Welt gekommen sind, kann es sein, dass Sie bei der Einreise zurückgewiesen oder  von der jordanischen  Sicherheitsbehörde befragt werden. Es kann auch dazu führen das Reisende zu einem Gespräch an einem darauffolgenden Tag eingeladen werden. Hier sollte man unbedingt zu diesem Termin erscheinen. Ansonsten kann es sein das man ausgewiesen wird. Ratsam ist es daher das Visum in Deutschland einzuholen.


Achtung: Israelische Stempel im Reisepass können dazu führen das arabische Nachbarstaaten bei der Weiterreise Sie zurückweisen (bis auf Ägypten).

Bitte holen Sie die aktuellen Einreisebestimmungen direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes ein. Da es zu kurzfristigen Änderungen diesbezüglich kommen kann.

Aktuelle Hinweise

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/JordanienSicherheit_node.html#doc386500bodyText1

1. Landesspezifische Sicherheitshinweise

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/JordanienSicherheit_node.html#doc386500bodyText2

2. Allgemeine Reiseinformation

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/JordanienSicherheit_node.html#doc386500bodyText3

3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/JordanienSicherheit_node.html#doc386500bodyText4

4. Besondere Zollvorschriften

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/JordanienSicherheit_node.html#doc386500bodyText5

5. Besondere strafrechtliche Vorschriften

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/JordanienSicherheit_node.html#doc386500bodyText6

6. Medizinische Hinweise

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/JordanienSicherheit_node.html#doc386500bodyText7