Reise-und Sicherheitshinweise

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, vom 10. - 16. Lebensjahr mit Lichtbild

Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Die Einreise nach Japan mit einem Reisedokument, das deutschen Behörden bereits einmal als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist, kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung an der Grenze führen. Bitte klären Sie ggf. mit der für Sie zuständigen Passbehörde in Deutschland, ob Ihnen vor Beginn Ihrer Japanreise ein neues Dokument ausgestellt werden kann

Visum

Kurzzeitaufenthalt ohne Arbeitsaufnahme

Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt.

Soll der visumsfreie Aufenthalt über die ersten 90 Tage auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden, so muss der Reisende:

1.      sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen anmelden. Er erhält ein personalausweisähnliches "Certificate of Alien Registration" mit Lichtbild, das stets mitzuführen ist,

2.      die Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) verlängern lassen.

Wer bereits bei seiner Einreise beabsichtigt, sich länger als 90 Tage in Japan aufzuhalten, erhält direkt bei der Einreise am Flughafen eine „Residence Card“ anstelle des „Certificate of Alien Registration“ des Einwohnermeldeamts. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt entfällt damit jedoch nicht.

Die Aneinanderfügung mehrerer visafreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.

 

Landesspezifische Sicherheitshinweise

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JapanSicherheit.html?nn=366222#doc366194bodyText1

              

Allgemeine Reiseinformationen

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JapanSicherheit.html?nn=366222#doc366194bodyText2)   

           

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

 

 (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JapanSicherheit.html?nn=366222#doc366194bodyText3)

           

Besondere Zollvorschriften

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JapanSicherheit.html?nn=366222#doc366194bodyText4)    

         

Besondere strafrechtliche Vorschriften

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JapanSicherheit.html?nn=366222#doc366194bodyText5)

            

Medizinische Hinweise

(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JapanSicherheit.html?nn=366222#doc366194bodyText6)