Reise- und Sicherheitshinweise
Bestimmungen für die Einreise deutscher Staatsangehöriger
Folgende Reisedokumente sind für die Einreise möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert. Besser ist es den Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses vorzulegen.
Wichtig:
Reisedokumente müssen für die Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Ein Einträge für Kinder im Reisepass eines Elternteils sind ungültig. Jedes Kind braucht sein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können für den Urlaub bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen. Ein Aufenthalt für einen längeren Zeitraum stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Eine Aufenthaltsverlängerung ist nicht möglich, außer der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über die finanziellen Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum ein längerer Aufenthalt nötig ist, vorgelegt.
Es können die Einreisebestimmungen kurzfristig geändert werden. Daher wenden Sie sich bitte für rechtsverbindliche Informationen direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Reiselandes.
Dringende Sicherheitshinweise für die Region – Gefahr von Entführungen und Anschlägen
1. Landesspezifische Sicherheitshinweise
2. Allgemeine Reiseinformation
3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
4. Besondere Zollvorschriften
5. Besondere strafrechtliche Vorschriften
6. Medizinische Hinweise