Reise-und SIcherheitshinweise
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, wenn er ein Lichtbild enthält.
Anmerkungen:
Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Ein- und Ausreise auf kamerunischer Seite vorgelegt werden.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das rechtzeitig bei der kamerunischen Botschaft in Berlin oder bei einem der beiden kamerunischen Honorarkonsuln in Deutschland beantragt werden muss.
Eine Visumsverlängerung im Land ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es wird daher geraten, mit einem für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Visum nach Kamerun einzureisen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Kinder sollten bei Einreise von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden
Ein- und Ausreise mit dem Flugzeug
Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden können. Flughäfen mit internationalen Flugverbindungen von und nach Europa sind Duala und Jaunde (Nsimalen). Die Grenz- und Zollkontrollen sind im Vergleich zu Europa zeitaufwändiger. Bewahren Sie auf jeden Fall gegenüber den Zollbeamten Ruhe und Gelassenheit.
Bei Ausreise über einen internationalen Flughafen ist eine Flughafensteuer von 10.000 FCFA (z.Zt. ca. 15 Euro) pro Person zu entrichten.
Einreise mit einem Fahrzeug
Die Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Fahrzeug ist möglich. Mitzuführen sind ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung, die grüne Versicherungskarte sowie ein „Carnet de Passage“. Dieses ist über den ADAC oder den AvD Automobilclub erhältlich. Nach Kamerun dürfen sowohl Kfz mit Benzin- als auch Fahrzeuge mit Dieselmotor eingeführt werden, jedoch keine PKW mit Rechtslenker.
Registrierung nach Einreise
Eine Registrierung ist nur bei Aufenthalt von über drei Monaten bei der örtlichen Immigrationsbehörde erforderlich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Dringende Sicherheitshinweise für die Region-Gefahr von Entführungen und Anschlägen
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Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere Zollvorschriften
Besondere strafrechtliche Vorschriften
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