Reise- und Sicherheitshinweise

Allgemeine Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Seit der Januarrevolution von 2011 befindet sich Ägypten in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat. In den vergangenen Monaten ist es landesweit zu terroristischen Anschlägen gekommen. Es wird daher generell bei Reisen nach Ägypten einschließlich der touristischen Gebiete am roten Meer zu Vorsicht geraten. Vor allem nachts ist wegen der gegenwärtigen Sicherheitslage mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen. Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel sowie in das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird derzeit gewarnt. Abgeraten wird weiterhin von Reisen in das Nildelta außerhalb der Ballungszentren Kairo und Alexandria und von Reisen in das Nildelta im Süden der Hauptstadt bis nördlich der Stadt Luxor. Generell wird Reisenden empfohlen, Hinweise von Reiseveranstaltern und Hotels zu beachten sowie der aktuellen Medienberichtserstattung zu folgen und sich über das Auswärtige Amt zu informieren.

 

Sicherheit

Generell ist die Kriminalitätsrate in Ägypten vergleichsweise gering, wenn auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation ein Anstieg zu verzeichnen ist.Ägypten besitzt eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur und für die Mehrheit der Reisenden aus Deutschland verlaufen die Aufenthalte im Land ohne jegliche Probleme. Jedoch gilt es derzeit, die Sicherheitshinweise zu beachten, da sich das Land seit Januar 2011 in einem politischen Umbruch befindet und es gegenwärtig verstärkt zu Demonstrationen, Ausschreitungen und Unruhen kommt. Insbesondere im Zusammenhang mit den Freitagsgebeten sind weiterhin Demonstrationen zu erwarten. Hier wird zu besonderer Vorsicht geraten, da es nicht auszuschließen ist, dass diese Demonstrationen einen gewalttätigen Verlauf nehmen können. In der Hauptstadt fanden die Ausschreitungen meist um den Tahrir-Platz, um das FernsehgebäudeMaspero, Nsar-City, das Gebiet um die Universität Kairo in Giza und den Präsidentenpalast in Heliopolis statt. Diese Gebiete sollten daher bei der Fahrt zum bzw. vom internationalen Flughafen Kairo gemieden werden. Da es zu Verkehrsbehinderungen kommen kann, sollten Reisende dafür ausreichend Zeit einkalkulieren. Der Flughafen von Kairo ist gut gesichert. Jedoch sind die Sicherheitskontrollen teilweise unzureichend und es kommt vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäck am Flughafen geplündert oder geklaut wurde. Von längeren Überlandfahrten ist abzuraten und Reisende sollten Flugverbindungen nutzen. Besonders sollten nächtliche Überlandfahrten und Transfers gemieden werden, auch aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen. Auch in den nicht von der Teilreisewarnung für Nord-Sinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet betroffenen Gebieten auf der südlichen Sinai-Halbinsel wird von Überlandfahrten – auch mit Bussen – abgeraten. Das Schienennetz in Ägypten ist zum Großteil veraltet und es kommt immer wieder zu schweren Unfällen. Daher ist der Zugverkehr stark eingeschränkt. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen entsprechen nicht immer den internationalen Standards. Daher sollten Reisende, wenn nötig und möglich, auf Flugverbindungen für Überlandfahrten zurückgreifen.Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.

 

Visum

Für die Einreise in Ägypten müssen alle ausländischen Reisende ein Visum vorweisen. Dieses Visum erhalten die Touristen und Besucher des Landes an jedem Einreiseort des Landes; an Flughäfen oder Häfen. Ab dem Einreisedatum besitzt dieses Visum eine Gültigkeit von einem Monat. Die Voraussetzung, um das Visum zu erhalten, ist ein gültiger Reisepass. 

 

Impfungen

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und aus Infektionsgebieten kommen.

 

Zoll

Laut ägyptischem Gesetz ist es verboten, mehr als 200 Zigaretten (oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak) und mehr als 2 Liter alkoholischer Getränke einzuführen. Verboten ist außerdem die Einfuhr von Drogen, Feuerwaffen und Baumwolle. Auch wird die Ausfuhr von Betäubungsmitteln (Drogen), Feuerwaffen und Baumwolle als illegal erachtet. Reisende dürfen in kleinen Mengen vor Ort gekauftes Gold oder Silber, das für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist, ausführen. Mehr als 100 Jahre alte Antiquitäten und Kunstgegenstände ein- oder auszuführen unterliegt in Ägypten sehr strengen Gesetzen. Zur Ausfuhr solcher Gegenstände ist es notwendig, eine Exportlizenz zu beantragen. Für das Einführen von Geld gibt es in Ägypten keine Höchstgrenze. Dennoch werden Reisende dazu aufgefordert, Beträge von 500 ägyptischen Pfund oder dem Äquivalent in fremder Währung zu deklarieren.

 

Geld

Die Landeswährung Ägyptens ist das Ägyptische Pfund (EGP). Ein Pfund (auf Arabisch „Geneeh“) besteht aus 100 „Piaster“ (oder „Ersh“). Ägyptische Banknoten gibt es zu 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Pfund sowie 25 und 50 Piaster. In allen größeren Städten des Landes befinden sich Filialen der wichtigsten Banken mit üblichen Banköffnungszeiten von Sonntag bis Donnerstag von 8:30 bis 14:00. Teilweise haben Filialen bis 17 Uhr geöffnet und in einigen Städten und Hotels rund um die Uhr. In den Bankfilialen sowie an zahlreichen anderen Standorten, wie Tankstellen, Einkaufszentren oder Supermärkten befinden sich Geldautomaten.

 

Telefonieren

Mobiltelefone: Indem sich Reisende bei dem Netzwerk eines der drei Mobiltelefonanbieter des Landes anmelden, können sie das Roaming mit ihrer internationalen Nummer nutzen. Weiterhin ist es möglich, bei einem der Anbieter eine vorübergehende Besucher-SIM-Karte zu erwerben. Festnetzanschlüsse sind in allen Hotels vorhanden und in manchen Städten befinden sich öffentliche Telefone.

 

Internet: In zahlreichen Hotels, Restaurants oder Cafés ist WLAN verfügbar, dessen Nutzung in einigen Fällen kostenlos ist oder gegen eine geringe Gebühr möglich ist. Viele Hotels stellen die Nutzung des Internets über Kabel oder WLAN zur Verfügung. In Städten, wie beispielsweise Sharm El Sheikh ist es möglich, überall WLAN zu nutzen.

Alle aktuellen Informationen direkt beim Auswärtigen Amt:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/AegyptenSicherheit_node.html


Schutzgebiete

Seit 1983 werden in Ägypten zahlreiche Schutzgebiete unterschiedlicher Art ausgewiesen.

·       Schutzgebiet Ras Mohammed einschließlich der Inseln Tīrān und Ṣanāfīr

·       Schutzgebiet az-Zarānīq und al-Bardawīl-Salzsumpfgebiet

·       Küstenschutzgebiet al-Aḥrāsch in Rafaḥ

·      Naturschutzgebiet Ǧabal ʿElba/ʿUlba

·      Naturschutzgebiet al-ʿUmaiyid

·       Schutzgebiet Sālūǧā-Insel, Ghazāl-Insel und kleinere Inseln dazwischen (Erster Nilkatarakt)

·       Schutzgebiet Aschtūm al-Ǧamīl und Insel Tinīs

·       Schutzgebiet Hl. Katharina

·       Schutzgebiet Wādī al-ʿAlāqī

·       Schutzgebiet Versteinerter Wald bei al-Maʿādī

·       Schutzgebiet al-Wādī al-Asyūṭī

·       Schutzgebiet Wādī ar-Raiyān (einschließlich Tal der Wale)

·       Schutzgebiet Qārūn-See

·       Schutzgebiet Ḥasana-Kuppelberg

·       Schutzgebiet Wādī-Sannūr-Höhle

·       Schutzgebiet Nabq

·       Schutzgebiet Abū Ǧālūm

·       Schutzgebiet Ṭābā

·       Schutzgebiet al-Burullus-See

·      Schutzgebiet Nilinseln

·       Schutzgebiet Wādī Diǧla

·       Naturschutzgebiet Sīwa

·       Naturschutzgebiet Weiße Wüste

·       Schutzgebiet Wādī el-Ǧimāl – Ḥamāṭa

·      Schutzgebiet Nördliche Rote-Meer-Inseln

·       Schutzgebiet al-Ǧilf al-kabīr

·       Schutzgebiet al-Dabābīya

·       Schutzgebiet as-Sallūm

·       Schutzgebiet al-Wāḥāt al-Baḥrīya

·       Schutzgebiet Gebel-Kāmil-Meteor-Krater